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Den Link zu den Informationen können Sie „Impressum“ oder „Info“ oder „Information“ nennen.
Als nicht verständlich dagegen
wird „Backstage“ von Richtern empfunden.

Wenn Sie über Ihre Homepage Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind das natürlich
längst noch nicht alle Informationspflichten.
Dann gilt es noch Schritt für Schritt die „Verordnung über Informations- und
Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht“ durchzuarbeiten

Falls Sie von Ihren Usern Daten erheben oder diese gar Dritten weiter geben,
müssen sie dies Ihren Usern rechtzeitig –
also vor Dateneingabe mitteilen. Ebenso sollten Sie über den Einsatz von Cookies
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